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Flip sichert sich 25 Millionen US-Dollar, um gekaufte Apps im Unternehmen überflüssig zu machen.

Zur Pressemitteilung

Flip Fusion

Nutzungsbedingungen und Acceptable Use Policyervice Level Agreement

Stand: 07.10.2026

1. Geltungsbereich, Vertragsgegenstand, Rangfolge

1.1 Diese Bedingungen (die „Fusion-Bedingungen“) regeln die Nutzung des Moduls Flip Fusion („Flip Fusion“) durch das die Nutzung vereinbarende Unternehmen (der „Kunde“). Sie gelten sowohl (a) für eine unentgeltliche Bereitstellung zu Test- und Bewertungszwecken nach Ziff. 2.11 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters (die „Testbereitstellung“) als auch (b) für die Nutzung von Flip Fusion als nach dem Bestellformular gebuchtes Modul (die „gebuchte Nutzung“).

1.2 Funktionsweise. Flip Fusion ist ein KI-gestützter App-Builder, der aus einer natürlichsprachlichen Eingabe („Prompt“) einsatzfähige Anwendungen (die „generierte App“) erzeugt. Diese laufen vollständig innerhalb der Flip-Plattform, nutzen deren Funktionen, insbesondere Nutzerverwaltung, Rollen und Rechte sowie Integrationen, und werden an definierte Nutzergruppen ausgespielt. Die generierten Apps sind funktional eigenständig, technisch aber an die Flip-Plattform gebunden und keine separaten, portierbaren Artefakte; ein Export als eigenständige Anwendung oder als Quellcode erfolgt nicht.

1.3 Flip Fusion richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen; eine Nutzung durch Verbraucher ist ausgeschlossen. 

1.4 Rangfolge bei der Testbereitstellung. Es gelten Ziff. 2.11 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und ergänzend diese Fusion-Bedingungen. Bei Widersprüchen gehen für die Testbereitstellung diese Fusion-Bedingungen vor. Sind zwischen den Parteien keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart, gelten diese in der Fassung nach Ziff. 1.7 für die Testbereitstellung als einbezogen.

1.5 Rangfolge bei der gebuchten Nutzung. Diese Fusion-Bedingungen sind die Besonderen Bedingungen des Moduls Flip Fusion im Sinne von Ziff. 2.4 und 18.1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gehen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dem Service Level Agreement und der Servicebeschreibung vor; das Bestellformular und individuelle Vereinbarungen gehen ihnen vor.

1.6 Datenschutz. Für die mit der Nutzung von Flip Fusion verbundene Verarbeitung personenbezogener Daten gilt die zwischen den Parteien bestehende Auftragsverarbeitungsvereinbarung für die Flip-Plattform (die „Plattform-AVV“) in Verbindung mit dem Annex „Datenschutz (Auftragsverarbeitung Flip Fusion)“ zu diesen Fusion-Bedingungen (der „Datenschutz-Annex“). Der Datenschutz-Annex ist integraler Bestandteil dieser Fusion-Bedingungen und ergänzt die Plattform-AVV. Enthält die für den Kunden geltende Plattform-AVV Regelungen zur Verarbeitung in Flip Fusion, gehen diese dem Datenschutz-Annex vor. Individuell vereinbarte Regelungen der Plattform-AVV bleiben unberührt und gehen dem Datenschutz-Annex vor.

1.7 Verweise auf Ziffern der Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen sich auf deren Fassung vom 7. Oktober 2026. Gilt für den Kunden eine frühere Fassung, treten an deren Stelle die funktional entsprechenden Regelungen jener Fassung; enthält die für den Kunden geltende Fassung keine entsprechende Regelung, gelten insoweit diese Fusion-Bedingungen. Entsprechendes gilt für Verweise auf die Servicebeschreibung und das Service Level Agreement.

2. Annahme und Aktivierung

2.1 Flip Fusion wird für den Mandanten des Kunden erst aktiviert, nachdem diese Fusion-Bedingungen einschließlich des Datenschutz-Annexes angenommen worden sind. Die Annahme kann wahlweise in der Anwendung durch einen Administrator des Kunden oder in Textform gegenüber dem Anbieter erfolgen, insbesondere durch Antwort auf eine Mitteilung des Anbieters. Die elektronische Form genügt, auch für den Datenschutz-Annex (Art. 28 Abs. 9 DSGVO).

2.2 Die annehmende Person sichert zu, zur Abgabe dieser Erklärung für den Kunden berechtigt zu sein. Der Anbieter darf auf diese Zusicherung vertrauen.

2.3 Der Anbieter dokumentiert Zeitpunkt der Annahme, angenommene Fassung dieser Fusion-Bedingungen, Mandant, annehmende Person sowie den Weg der Annahme und stellt dem Kunden auf Anforderung einen Nachweis bereit.

2.4 Die angenommene Fassung bleibt für den Kunden maßgeblich, bis eine Änderung nach Ziff. 13 wirksam wird. Der Anbieter hält die jeweils geltende und die vorangegangenen Fassungen abrufbar.

2.5 Die Annahme und Aktivierung gelten zugleich als dokumentierte Weisung des Kunden im Sinne von Art. 28 Abs. 3 lit. a DSGVO nach Maßgabe von Ziff. 1 des Datenschutz-Annexes.

3. Laufzeit

3.1 Testbereitstellung. Die Testphase läuft sechs Monate ab Aktivierung und endet automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Beide Parteien können die Testnutzung jederzeit ohne Angabe von Gründen und fristlos beenden.

3.2 Gebuchte Nutzung. Laufzeit, Verlängerung und Kündigung richten sich nach dem Bestellformular und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

3.3 Der Anbieter darf den Zugang zu Flip Fusion vorübergehend sperren oder beenden, wenn ein sachlicher Grund vorliegt, insbesondere bei drohendem oder eingetretenem Verstoß gegen Ziff. 5 oder Ziff. 6, bei Sicherheitsrisiken, rechtlicher Unzulässigkeit oder missbräuchlicher Nutzung. Für die gebuchte Nutzung gelten anstelle von Satz 1 ausschließlich Ziff. 8 und 16.1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Anbieter informiert den Kunden, soweit zumutbar und rechtlich zulässig, unverzüglich.

3.4 Mit Ende der Nutzung von Flip Fusion erlischt das Nutzungsrecht an den generierten Apps; ein Export als eigenständige Artefakte oder als Quellcode erfolgt nicht (Ziff. 1.2). Für die Testbereitstellung finden die Wechsel- und Portabilitätspflichten nach Kapitel VI der Verordnung (EU) 2023/2854 („Data Act“) gemäß Art. 31 Abs. 2 Data Act keine Anwendung; dies ist eine Information nach Art. 31 Abs. 3 Data Act. Für die gebuchte Nutzung gilt Ziff. 16 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Rechte des Kunden auf Herausgabe und Export seiner Eingaben und personenbezogenen Daten nach Maßgabe der Plattform-AVV und des Datenschutz-Annexes bleiben unberührt.

4. Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte

4.1 Software. Sämtliche Rechte an Flip Fusion, der zugrunde liegenden Software, den Modellen, Templates, der Dokumentation, den Marken und am Know-how stehen ausschließlich dem Anbieter oder seinen Lizenzgebern zu.

4.2 Generierte App. Der Kunde erhält an der von ihm generierten App und ihren Funktionalitäten ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht für die Nutzung innerhalb der Flip-Plattform. Bei der Testbereitstellung ist die Nutzung auf Test- und Bewertungszwecke beschränkt; zulässig ist eine Erprobung mit einem begrenzten Pilotnutzerkreis. Bei der gebuchten Nutzung besteht das Nutzungsrecht für die Dauer des Vertrages im Rahmen des gebuchten Leistungsumfangs. Generierte Apps sind abweichend von Ziff. 3.5 Satz 1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Kundeninhalte; Eingaben nach Ziff. 4.4 bleiben Kundeninhalte.

4.3 Vorbestehende und wiederverwendbare Bestandteile. Der Anbieter behält sämtliche Rechte an den in die generierten Apps einfließenden vorbestehenden und generisch wiederverwendbaren Bestandteilen, etwa Architektur, Entwurfsmuster, generische Code-Fragmente, Bibliotheken und Know-how, und ist berechtigt, solche nicht kundenspezifischen Bestandteile, auch aus den generierten Apps abgeleitet, unbeschränkt und auch für andere Kunden zu nutzen, zu bearbeiten und zu verwerten. Die Wiederverwendung erstreckt sich nicht auf vertrauliche Informationen, Geschäftsgeheimnisse, personenbezogene Daten oder kundenspezifische oder identifizierende Inhalte des Kunden; Ziff. 9 und Ziff. 12 bleiben unberührt. Soweit hieran Schutzrechte des Kunden bestehen, räumt der Kunde dem Anbieter ein einfaches, unentgeltliches, unwiderrufliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, übertragbares und unterlizenzierbares Nutzungsrecht ein.

4.4 Eingaben. Der Kunde behält seine Rechte an eingegebenen Daten, Prompts und Inhalten („Eingaben“) und räumt dem Anbieter für die Dauer der Nutzung ein einfaches Nutzungsrecht zur Erbringung der Leistung ein, einschließlich des Rechts, hierzu Unterauftragnehmer einzuschalten. Aus den Eingaben sowie aus Nutzungs-, Protokoll- und Diagnosedaten abgeleitete anonymisierte Daten darf der Anbieter zeitlich unbeschränkt zur Entwicklung, Absicherung und Verbesserung seiner Dienste und Produkte nutzen. Für personenbezogene Daten gilt ausschließlich Ziff. 7 des Datenschutz-Annexes; eine Nutzung zum Training von KI-Modellen findet nicht statt.

4.5 Feedback. Gibt der Kunde freiwillig Feedback, darf der Anbieter dieses unentgeltlich und unbeschränkt verwenden.

4.6 Rechte Dritter am generierten Code. Der Anbieter übernimmt keine Garantie dafür, dass generierte Bestandteile frei von Rechten Dritter sind oder urheberrechtlichen Schutz genießen. Es gelten Ziff. 7 und Ziff. 8. 

5. Acceptable Use Policy

Der Kunde und seine Nutzer nutzen Flip Fusion nur rechtmäßig. Untersagt ist insbesondere, Flip Fusion zu nutzen oder eine generierte App zu erzeugen oder einzusetzen, um:

● geltendes Recht zu verletzen oder rechtswidrige Inhalte oder Handlungen zu ermöglichen;

● Rechte Dritter zu verletzen, insbesondere Immaterialgüter-, Persönlichkeits-, Datenschutz- oder Geschäftsgeheimnisrechte;

● Schadsoftware zu erstellen oder zu verbreiten, Sicherheitsvorkehrungen zu umgehen oder unbefugt auf Systeme oder Daten zuzugreifen;

● unerwünschte Nachrichten zu versenden oder Personen zu belästigen, zu diskriminieren oder zu täuschen;

● Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern, gewaltverherrlichende, extremistische oder sonst rechtswidrige Inhalte zu erzeugen;

● Flip Fusion nachzubilden oder zurückzuentwickeln, soweit dies nicht nach §§ 69d, 69e UrhG zwingend zulässig ist, zu einem Wettbewerbsprodukt zu verwenden oder Modelle auszulesen oder zu destillieren;

● Flip Fusion in oder aus Ländern oder Gebieten zu nutzen, die Sanktionen oder Embargos der Europäischen Union, der Vereinten Nationen, des Vereinigten Königreichs oder der Vereinigten Staaten unterliegen, oder durch Personen, die auf entsprechenden Sanktionslisten geführt sind.

Verantwortung des Kunden. Der Kunde gewährleistet, dass er über alle erforderlichen Rechte und Einwilligungen an den Eingaben verfügt, einschließlich einer tragfähigen Rechtsgrundlage für darin enthaltene besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Art. 9 DSGVO, dass die Generierung der App nach den ihm zumutbar erkennbaren Umständen rechtlich zulässig ist und keine Rechte Dritter verletzt, dass auch der Einsatz der generierten App rechtlich zulässig ist, und dass er sicherstellt, dass seine Nutzer in Prompts und Suchanfragen keine personenbezogenen Daten eingeben. Flip Fusion ist nicht dazu bestimmt, personenbezogene Daten in Prompts zu verarbeiten; gibt der Kunde gleichwohl solche ein, geschieht dies in seiner Verantwortung und wird nach Maßgabe des Datenschutz-Annexes verarbeitet. Der Kunde ist für Inhalt, Rechtmäßigkeit und Einsatz der generierten App allein verantwortlich.

6. KI-Verordnung

6.1 Verbotene Praktiken. Der Kunde darf Flip Fusion nicht für nach Art. 5 der Verordnung (EU) 2024/1689 („KI-VO“) verbotene Praktiken einsetzen, etwa manipulative oder ausnutzende Systeme, Social Scoring, unzulässige Emotionserkennung am Arbeitsplatz oder die Erzeugung intimer Darstellungen identifizierbarer Personen ohne deren Einwilligung.

6.2 Hochrisiko-KI. Soweit eine generierte App selbst ein KI-System im Sinne von Art. 3 Nr. 1 KI-VO darstellt oder enthält, etwa durch eingebettete Modelle, Aufrufe von Sprachmodellen oder Klassifikations-, Empfehlungs- oder Prognosefunktionen, kann sie als Hochrisiko-KI einzustufen sein, insbesondere in den Bereichen Beschäftigung, Personalmanagement und Recruiting nach Anhang III Nr. 4. Die bloße Nutzung von Flip Fusion zur Erzeugung konventioneller, regelbasierter Software führt für sich genommen nicht zu einer solchen Einstufung. Bindet der Kunde über Schnittstellen oder Konnektoren KI-Funktionalität ein, kann die App dadurch zum KI-System werden; Einstufung und Pflichten liegen dann allein beim Kunden.

6.3 Verbot der Entwicklung von Hochrisiko-KI. Der Kunde darf mit Flip Fusion keine Hochrisiko-KI-Systeme entwickeln, in Verkehr bringen oder in Betrieb nehmen, insbesondere keine Anwendungen zur automatisierten Bewertung von Bewerbungen oder zur Steuerung von Beschäftigungsverhältnissen. Flip Fusion ist hierfür weder ausgelegt noch geprüft oder freigegeben. Setzt der Kunde eine generierte App mit KI-Funktionalität gegenüber natürlichen Personen ein oder erzeugt er damit KI-generierte Inhalte, hat er die Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-VO in eigener Verantwortung zu erfüllen.

7. Gewährleistung und Sicherheit

7.1 Testbereitstellung. Der Anbieter stellt Flip Fusion unentgeltlich und im jeweils vorhandenen Zustand bereit. Es gelten Ziff. 2.11 und Ziff. 13.3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen; das Service Level Agreement findet keine Anwendung, Verfügbarkeits- und Funktionszusagen bestehen nicht, und eine Gewährleistung ist ausgeschlossen.

7.2 Gebuchte Nutzung. Es gelten die Gewährleistungsregelungen nach Ziff. 13 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie das Service Level Agreement nach Maßgabe des Bestellformulars.

7.3 Eigenart KI-gestützter Erzeugung. Flip Fusion ist ein Werkzeug, mit dem der Kunde durch seine Prompts Funktionalitäten erzeugt und über deren Inbetriebnahme er selbst entscheidet. KI-generierter Code kann fehlerhaft, unvollständig oder irreführend sein. Der Anbieter schuldet weder die Fehlerfreiheit der KI-generierten Funktionalitäten noch deren Eignung für einen bestimmten, vom Kunden verfolgten Einsatzzweck. Vor einem produktiven Einsatz hat der Kunde die generierte App eigenverantwortlich auf Eignung und Funktionsfähigkeit für seinen konkreten Einsatzzweck zu prüfen und zu testen. Diese Regelung gilt für beide Nutzungsformen und bleibt von Ziff. 7.2 unberührt.

8. Haftung

8.1 Testbereitstellung. Die Haftung des Anbieters ist nach Ziff. 2.11 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Unberührt bleiben die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, arglistig verschwiegene Mängel und der Umfang einer übernommenen Garantie.

8.2 Gebuchte Nutzung. Es gilt Ziff. 15 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

8.3 Freistellung. Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer von ihm zu vertretenden Verletzung dieser Fusion-Bedingungen, insbesondere der Ziff. 5, 6, 10 und 11, oder aus dem von ihm zu vertretenden Einsatz der generierten App resultieren.

9. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der Plattform-AVV in Verbindung mit dem Datenschutz-Annex. Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten, die der Kunde bei der Nutzung von Flip Fusion eingibt oder die dabei entstehen, als Auftragsverarbeiter ausschließlich nach den dokumentierten Weisungen des Kunden. Die für Flip Fusion eingesetzten Unterauftragsverarbeiter ergeben sich aus Ziff. 6 des Datenschutz-Annexes in Verbindung mit der Plattform-AVV.

10. Externe Integrationen

10.1 Externe Integrationen sind nur eingeschränkt möglich; komplexe externe Schnittstellenanbindungen sind nicht im Standardumfang enthalten und werden einzelfallbezogen durch den Anbieter geprüft und freigegeben. Prüfung und Freigabe erfolgen ausschließlich im Interesse der technischen Integrität und Sicherheit der Flip-Plattform und beinhalten keine rechtliche oder inhaltliche Prüfung der Anbindung für den Kunden.

10.2 Für die von ihm veranlasste Anbindung externer Systeme oder Dienste Dritter, deren Auswahl und Rechtmäßigkeit sowie die dorthin übermittelten Daten bleibt der Kunde verantwortlich. Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für Drittdienste als solche, für deren Verfügbarkeit oder Inhalte. Tritt durch eine Anbindung KI-Funktionalität hinzu, gilt Ziff. 6.3.

11. Kundenverantwortung

Der Kunde bleibt für seine eigenen Governance-, Freigabe-, Compliance- und Risikomanagementprozesse verantwortlich. Ob Erstellung oder Einsatz einer generierten App interne Freigaben, Schritte der betrieblichen Mitbestimmung, der Personalvertretung oder einer kirchlichen Mitarbeitervertretung auslöst, ist vom Kunden zu prüfen; dies gilt insbesondere für Apps, die zur Überwachung von Verhalten oder Leistung von Beschäftigten geeignet sind, etwa Kennzahlen-, Reporting- oder Umfrageanwendungen, bei denen eine Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG in Betracht kommt. Der Anbieter leistet hierzu keine Rechtsberatung.

12. Vertraulichkeit

Flip Fusion, seine Funktionen und im Rahmen der Nutzung offengelegte nicht öffentliche Informationen sind vertraulich und nur für die vertraglich vorgesehenen Zwecke zu verwenden. Gleiches gilt zugunsten des Kunden für dessen offengelegte nicht öffentliche Informationen; Ziff. 4.3 und 4.4 bleiben unberührt. Die Vertraulichkeitspflichten gelten nicht für Informationen, die ohne Pflichtverstoß öffentlich bekannt sind oder werden, die dem Empfänger bereits rechtmäßig ohne Vertraulichkeitsbindung bekannt waren, die rechtmäßig von Dritten ohne Vertraulichkeitsbindung erlangt oder nachweislich unabhängig entwickelt wurden. Gesetzlich, gerichtlich oder behördlich verlangte Offenlegungen bleiben zulässig; die verpflichtete Partei informiert die andere Partei hierüber vorab, soweit rechtlich zulässig. Für die gebuchte Nutzung gilt ergänzend Ziff. 10 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Vertraulichkeitspflichten gelten während der Nutzung und für drei Jahre nach deren Ende; für Geschäftsgeheimnisse im Sinne des GeschGehG gelten sie zeitlich unbegrenzt.

13. Änderungen, Schlussbestimmungen

13.1 Testbereitstellung. Der Anbieter kann diese Fusion-Bedingungen für die Testbereitstellung mit Wirkung für die Zukunft ändern. Die geänderte Fassung gilt ab ihrer Annahme nach Ziff. 2; nimmt der Kunde sie nicht innerhalb von vier Wochen nach Mitteilung an, endet die Testnutzung.

13.2 Gebuchte Nutzung. Für Änderungen gilt Ziff. 17 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

13.3 Für Änderungen des Datenschutz-Annexes gilt ausschließlich dessen Ziff. 11.

13.4 Rechtswahl und Gerichtsstand richten sich nach den für den Kunden geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Enthalten diese keine Bestimmung, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts; ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Stuttgart.

13.5 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam.

Annex: Datenschutz (Auftragsverarbeitung Flip Fusion)

Dieser Datenschutz-Annex konkretisiert und ergänzt die Plattform-AVV gemäß Art. 28 Abs. 3 DSGVO für die mit der Nutzung von Flip Fusion verbundene Verarbeitung personenbezogener Daten (die „Fusion-Verarbeitung“). Im Übrigen gilt die Plattform-AVV einschließlich Weisungsverfahren, Vertraulichkeit, Unterstützungs- und Meldepflichten, Betroffenenrechten, Kontroll- und Nachweisrechten sowie der technischen und organisatorischen Maßnahmen unverändert fort. Enthält die für den Kunden geltende Plattform-AVV Regelungen zur Verarbeitung in Flip Fusion, gehen diese diesem Annex vor. Individuell vereinbarte Regelungen der Plattform-AVV bleiben unberührt und gehen diesem Annex vor. Haben die Parteien eine individuelle Auftragsverarbeitungsvereinbarung geschlossen, treten an die Stelle der in Bezug genommenen Bestimmungen die funktional entsprechenden Regelungen dieser Vereinbarung.

1. Aktivierung als dokumentierte Weisung. Flip Fusion ist standardmäßig deaktiviert. Die Aktivierung für den Mandanten des Kunden erfolgt, nachdem der Kunde diese Fusion-Bedingungen einschließlich dieses Annexes nach Ziff. 2 der Fusion-Bedingungen angenommen hat, wahlweise in der Anwendung oder in Textform. Annahme und Aktivierung gelten als dokumentierte Weisung des Kunden im Sinne von Art. 28 Abs. 3 lit. a DSGVO zur Verarbeitung nach Maßgabe dieses Annexes. Der Anbieter dokumentiert die Annahme nach Ziff. 2.3 der Fusion-Bedingungen. Der Kunde kann Flip Fusion jederzeit auf Mandantenebene deaktivieren lassen.

2. Gegenstand, Art und Zweck der Verarbeitung. Ergänzend zu Anlage 1 der Plattform-AVV: Entgegennahme natürlichsprachlicher Eingaben und Chatverläufe autorisierter Nutzer, KI-gestützte Analyse, Planung und Generierung von Quellcode für generierte Apps, Web- und Bildsuche über externe Dienste auf Grundlage aus den Eingaben abgeleiteter Suchbegriffe, Auflösung mandantenspezifischer Referenzen wie Kanäle, Nutzer, Seiten und Aufgaben über die Flip-Schnittstellen des Kundenmandanten, Speicherung, Prüfung und Auslieferung des generierten Quellcodes über ein Quellcode-Repository, Validierung und Bereitstellung der generierten App innerhalb der Flip-Plattform sowie Beantwortung von Nutzerfragen zur generierten App. Art der Verarbeitung: Erhebung, Speicherung, Übermittlung an die in Ziff. 6 genannten Unterauftragsverarbeiter, Übermittlung von Suchanfragen an externe Such- und Bilddienste, Auswertung durch große Sprachmodelle, Einbettung in generierten Quellcode, Protokollierung, Löschung und Anonymisierung.

3. Zusätzliche Datenarten. Ergänzend zu Anlage 1 der Plattform-AVV sind Gegenstand der Fusion-Verarbeitung: (a) Prompts, Chatverläufe und sonstige Freitexteingaben der Nutzer, die personenbezogene Daten enthalten können; (b) vom Nutzer hochgeladene Referenzbilder, die besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Art. 9 DSGVO offenbaren können und die der Anbieter ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Kunden sowie mit angemessenen Schutzmaßnahmen verarbeitet, wobei die Verantwortung für das Vorliegen einer Ausnahme nach Art. 9 Abs. 2 DSGVO beim Kunden liegt; (c) vom Kunden hochgeladene Dokumentationen externer Schnittstellen mit Name, Basis-URL und Dokumenteninhalt; zugehörige Zugangsschlüssel werden serverseitig gehalten und grundsätzlich nicht in Eingaben an das Sprachmodell übernommen; ist der Schlüssel technisch Bestandteil der Aufruf-URL, wird er im Kontext der generierten App verarbeitet; (d) Verzeichnis- und Inhaltsdaten aus dem Flip-Mandanten des Kunden, soweit zur Auflösung von App-Abhängigkeiten erforderlich, etwa Nutzernamen, geschäftliche E-Mail-Adressen, Kanal- und Seitentitel, Aufgaben-Metadaten, Anhangsnamen und technische Kennungen; (e) generierter Quellcode und daraus abgeleitete Datei-Zusammenfassungen, soweit darin personenbezogene Daten oder mandantenspezifische Kennungen enthalten sind; (f) Nutzungs-, Protokoll- und Diagnosedaten der Fusion-Verarbeitung; (g) aus den Prompts abgeleitete, an externe Suchdienste übermittelte Suchanfragen, soweit sie personenbezogene Daten enthalten; (h) aus den Eingaben abgeleitete, an externe Bilddienste übermittelte Suchbegriffe, soweit sie personenbezogene Daten enthalten; (i) Daten, die Nutzer in generierte Apps eingeben oder die von generierten Apps erhoben werden.

4. Kategorien betroffener Personen. Beschäftigte des Kunden und sonstige von ihm autorisierte Nutzer; ferner Dritte, sofern deren Daten in Eingaben, Bildern, Mandanteninhalten oder hochgeladenen Dokumenten enthalten sind.

5. Verarbeitungsort, Drittlandübermittlungen. Der Betrieb der Anwendungsinfrastruktur erfolgt innerhalb der Europäischen Union. Von der Wahl der Bereitstellungsregion der eingesetzten Sprachmodelle ist ausschließlich der Ort der Berechnung betroffen; ruhende Daten verbleiben in der Europäischen Union. Abweichend von Satz 1 gilt: (a) Die modellgestützte Verarbeitung für Flip Fusion findet nicht ausschließlich innerhalb der Europäischen Union statt. (b) Der generierte Quellcode wird zusammen mit einer daraus abgeleiteten Änderungsbeschreibung und einer Referenzkennung in einem Quellcode-Repository außerhalb der Europäischen Union gespeichert; der eingegebene Prompt wird dort nicht gespeichert. Der Quellcode kann aus dem Mandanten aufgelöste Angaben als Literale enthalten, insbesondere technische Nutzerkennungen, soweit die generierte App sie zur Funktion benötigt. (c) Wird die Web- und Bildsuche genutzt, werden aus den Eingaben abgeleitete Suchbegriffe an externe Such- und Bilddienste übermittelt, die insoweit als eigenständige Verantwortliche nach ihren eigenen Bedingungen handeln und die Daten auch außerhalb der Europäischen Union verarbeiten können; eine vom Anbieter bereitgestellte Transfergrundlage besteht hierfür nicht. Diese Funktionen sind nicht für die Eingabe personenbezogener Daten bestimmt; der Kunde stellt sicher, dass seine Nutzer hierbei keine personenbezogenen Daten eingeben. In generierten Apps über Verweise eingebundene Bilder externer Bilddienste werden unmittelbar vom Endgerät des jeweiligen Nutzers geladen; dabei erhalten diese Dienste technisch bedingt insbesondere IP-Adresse, User-Agent und Referrer des Endgeräts. Für diese Übermittlung ist der Kunde Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Soweit personenbezogene Daten im Übrigen in ein Drittland übermittelt werden, erfolgt dies nach Maßgabe von Ziff. 10 der Plattform-AVV, für GitLab Inc. auf Grundlage des Angemessenheitsbeschlusses (EU) 2023/1795 (EU-U.S. Data Privacy Framework).

6. Unterauftragsverarbeiter. Der Kunde genehmigt für die Fusion-Verarbeitung ergänzend den Einsatz von Microsoft Ireland Operations Limited, One Microsoft Place, South County Business Park, Leopardstown, Dublin 18, D18 P521, Irland, für die modellgestützte Codegenerierung, sowie von GitLab Inc., 268 Bush Street, Suite 350, San Francisco, CA 94104, USA, für die Bereitstellung des Quellcode-Repositories zur Speicherung, Prüfung und Auslieferung des generierten Anwendungscodes; GitLab Inc. ist unter dem EU-U.S. Data Privacy Framework zertifiziert. Die jeweils aktuellen Anbieter und Verarbeitungsorte weist der Anbieter in der Unterauftragsverarbeiter-Liste im Trust Center aus. Für Änderungen gilt das in der Plattform-AVV vereinbarte Verfahren zur Information über und zum Einspruch gegen die Hinzuziehung oder Ersetzung von Unterauftragsverarbeitern. Der Modellanbieter kann Ein- und Ausgaben, insbesondere zur Missbrauchserkennung, für bis zu 30 Tage in der Europäischen Union speichern.

7. Kein Training mit personenbezogenen Daten. Der Anbieter verwendet personenbezogene Daten aus der Fusion-Verarbeitung nicht zum Training, zur Feinabstimmung oder zur Verbesserung von KI-Modellen. Eine Nutzung zur Fehleranalyse und -behebung, zur Absicherung gegen Missbrauch und zur Qualitätssicherung der für den Kunden erbrachten Leistung erfolgt auf Grundlage pseudonymisierter Daten; die Zuordnung wird getrennt und gesichert aufbewahrt, der Kreis der Zugriffsberechtigten ist eng begrenzt und dokumentiert, eine Re-Identifizierung ist untersagt, und die Daten werden gelöscht oder anonymisiert, sobald der Zweck erreicht ist, spätestens zwölf Monate nach ihrer Erhebung. Eine Nutzung, die über die für den Kunden erbrachte Leistung hinausgeht, erfolgt ausschließlich auf Grundlage anonymisierter Daten. Auch die eingesetzten Modellanbieter verwenden Eingaben und Ausgaben nicht zum Training ihrer Modelle; dies ist vertraglich zugesichert und erfasst auch den generierten Quellcode. An externe Such- und Bilddienste übermittelte Suchbegriffe unterliegen den Bedingungen des jeweiligen Dienstes.

8. Fusion-spezifische technische und organisatorische Maßnahmen. Ergänzend zu Anlage 2 der Plattform-AVV gelten: (a) Vom Kunden über die hierfür vorgesehene Verbindungsfunktion hinterlegte Zugangsschlüssel werden gesichert gespeichert und grundsätzlich nicht in Eingaben an das Sprachmodell übernommen; ausgenommen sind Schnittstellen, bei denen der Schlüssel technisch Bestandteil der Aufruf-URL ist; der Kunde stellt sicher, dass Zugangsschlüssel ausschließlich über diese Funktion hinterlegt und nicht in Chat-Eingaben oder sonstige Freitextfelder eingegeben werden. Ergänzend prüft der Anbieter Eingaben automatisiert auf offenliegende Zugangsdaten; eine vollständige Erkennung wird nicht zugesichert. (b) Die Übergabe der Chat-Historie an das Sprachmodell erfolgt ausschließlich, soweit dies für die Generierung oder Anpassung der jeweiligen generierten App erforderlich ist. (c) Am KI-Gateway werden die Inhalte von Eingaben und Ausgaben nicht protokolliert; technische Metadaten bleiben hiervon unberührt.

9. Löschung und Aufbewahrung. Chatverläufe, Builder-Zustände und Fusion-bezogene Protokolldaten werden zweckgebunden gespeichert und spätestens zwölf Monate nach ihrer Erhebung gelöscht oder anonymisiert, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Mit Löschung der jeweiligen Fusion-Sitzung wird das zugehörige Repository-Projekt zur Löschung vorgemerkt und spätestens 60 Tage danach endgültig gelöscht; die ersten 30 Tage dienen als Wiederherstellungsfenster. Sicherungskopien werden im Rahmen des regulären Sicherungszyklus überschrieben; eine Löschung aus den Sicherungskopien erfolgt spätestens 30 Tage nach der Löschung im Produktivsystem. Im Übrigen gelten die in der Plattform-AVV vereinbarten Regelungen zur Löschung und Rückgabe nach Vertragsende entsprechend für sämtliche Fusion-Daten einschließlich der in generierten Apps enthaltenen personenbezogenen Daten und mandantenspezifischen Kennungen.

10. Unterstützung bei der Datenschutz-Folgenabschätzung. Für eine etwaige Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO stellt der Anbieter dem Kunden auf Anforderung eine aktuelle Beschreibung der Datenflüsse, der eingesetzten Modelle, der Verarbeitungsorte und der technischen und organisatorischen Maßnahmen bereit.

11. Änderungen dieses Annexes. Änderungen bedürfen der Vereinbarung der Parteien mindestens in Textform; eine erneute Annahme nach Ziff. 2 der Fusion-Bedingungen genügt. Ziff. 13.1 der Fusion-Bedingungen findet keine Anwendung. Für Änderungen der Unterauftragsverarbeiter gilt ausschließlich das Verfahren nach Ziff. 6 dieses Annexes in Verbindung mit dem in der Plattform-AVV vereinbarten Verfahren.