Mitarbeiter-App & Betriebsrat: So klappt eine erfolgreiche Einführung
Die digitale Transformation macht auch vor der Betriebsratsarbeit nicht halt. Für Unternehmen, die eine Mitarbeiter-App einführen möchten, stellt sich unweigerlich die Frage nach den Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats und wie diese erfolgreich überzeugt werden können. Wir erklären Ihnen hier, wie die Begriffspaarung Mitarbeiter-App / Betriebsrat nicht von vornherein für eine Opposition steht, sondern tatsächlich für eine produktive Verknüpfung, die sich sehr positiv auf die Unternehmenskultur und die daran beteiligten Menschen auswirken kann.

Key Takeaways
Der Betriebsrat hat klare Mitbestimmungsrechte bei der Einführung von Mitarbeiter-Apps (§87 Abs. 1 BetrVG), insbesondere beim Datenschutz, der potenziellen Überwachung und der Gestaltung des Arbeitsverhaltens. Unternehmen sollten den Betriebsrat von Beginn an einbeziehen, durch Transparenz, Schulungen und gemeinsame Testphasen. Eine Betriebsvereinbarung mit klaren Regelungen zu Datenschutz, Freiwilligkeit und Nutzung ist zentral für den Erfolg.
Bedenken des Betriebsrats drehen sich vorrangig um Überwachungspotenziale, Datenschutz (DSGVO, BDSG) und die Freiwilligkeit der App-Nutzung – besonders bei BYOD-Modellen. Erfolgreiche Apps integrieren daher Privacy-by-Design, rollenbasierte Zugriffe, Verschlüsselung und geben Beschäftigten echte Alternativen zur App-Nutzung, um rechtliche und ethische Standards zu erfüllen.
Wenn korrekt implementiert, bieten Mitarbeiter-Apps spürbare Vorteile für Unternehmen, Mitarbeitende und den Betriebsrat: bessere Kommunikation, schnellere Informationsverteilung, vereinfachte Prozesse (z. B. Urlaubsanträge), gestärkte Work-Life-Balance und mehr digitale Teilhabe – besonders für operative Mitarbeitende. Der Betriebsrat kann dadurch moderner, sichtbarer und effizienter agieren und selbst digitale Kanäle zur Kommunikation und Interessenvertretung nutzen.
Einführung einer Mitarbeiter-App: Überzeugende Argumente für den Betriebsrat
Gleichberechtigung und Teilhabe
Eine der stärksten Argumentationslinien für Mitarbeiter-Apps ist die Förderung der Gleichberechtigung und digitalen Inklusion. Diese Systeme schaffen gleichen Informationszugang für alle Mitarbeiter, unabhängig von ihrem Arbeitsplatz oder ihrer Position in der Hierarchie. Besonders wertvoll ist die Überwindung der digitalen Kluft, da Non-Desk-Worker endlich in die digitale Kommunikation einbezogen werden. Standortübergreifende Vernetzung ermöglicht es Beschäftigten verschiedener Standorte, sich auszutauschen und voneinander zu lernen.
Die Apps fördern außerdem Partizipation und Feedback, indem sie direkte Kommunikation zwischen allen Hierarchieebenen ermöglichen, einfache Teilnahme an Umfragen und Feedback-Prozessen schaffen und verstärkte Einbindung in Unternehmensentscheidungen fördern. So profitiert auch der Betriebsrat von ausreichend informierten Mitarbeitenden.
Transparenz und Information
Mitarbeiter-Apps sorgen für verbesserte Informationsverteilung, indem aktuelle Informationen alle Beschäftigten in Echtzeit erreichen (über Push-Nachrichten). Zielgruppenspezifische Kommunikation ermöglicht segmentierte Informationen nur für relevante Mitarbeitergruppen, während messbare Kommunikation nachvollziehbare Informationsverteilung statt dem Prinzip Hoffnung bietet.
Studien zeigen, dass 60% der Mitarbeitenden das Gefühl haben, nicht alle relevanten Unternehmensinformationen zu erhalten. Eine App kann diese Informationsdefizite systematisch schließen und für mehr Transparenz im Unternehmen sorgen, was wiederum dem Betriebsrat gefallen sollte.
Bessere Work-Life-Balance für Arbeitnehmer
Mitarbeiter-Apps können zeitraubende Prozesse digitalisieren und dadurch erhebliche Arbeitserleichterungen durch die Nutzung der App schaffen. Urlaubsanträge und Krankmeldungen lassen sich digital abwickeln, Schichtplanung wird transparent und flexibel gestaltet, Arbeitszeiten können einfacher erfasst und verwaltet werden, und Lohnabrechnungen stehen digital zur Verfügung.
Durch flexible Funktionen verbessert sich die Work-Life-Balance der Beschäftigten. Mobile Zugriffsmöglichkeiten auf wichtige Informationen reduzieren die Notwendigkeit, für simple Anfragen ins Büro zu kommen, und transparente Schichtpläne ermöglichen bessere Planbarkeit des Privatlebens. So vereinfacht die Nutzung der App nicht nur die Arbeit, sondern auch das ganze Leben.
Stärkung der Betriebsratsarbeit
Der Betriebsrat profitiert selbst erheblich von digitalen Kommunikationskanälen. Ein direkter Draht zur Belegschaft ermöglicht schnelle und unkomplizierte Kommunikation, während eigene Bereiche in der App geschützte Räume für Betriebsratsinformationen schaffen. Digitale Betriebsversammlungen fördern effizienten Austausch mit der Belegschaft, und integrierte Feedback-Möglichkeiten erleichtern die Sammlung von Mitarbeitermeinungen.
Moderne Arbeitsweisen unterstützen durch digitale Tools effizientere Organisation der Betriebsratsarbeit, bessere Dokumentation und Verwaltung sowie zeitgemäße Kommunikation mit tech-affinen Mitarbeitern.

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Rechtliche Grundlagen der Betriebsratsmitbestimmung bei Mitarbeiter-Apps
Das Betriebsverfassungsgesetz als rechtlicher Rahmen
Der Betriebsrat verfügt bei der Einführung einer Mitarbeiter-App über eindeutige Mitbestimmungsrechte, die im §87 Absatz 1 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) gesetzlich verankert sind. Besonders relevant sind dabei zwei zentrale Bestimmungen, die unmittelbar auf digitale Anwendungen zutreffen:
Der erste wichtige Punkt betrifft Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb. Eine Mitarbeiter-App kann das Verhalten der Beschäftigten beeinflussen, insbesondere wenn Kommunikationsregeln oder Nutzungsrichtlinien definiert werden. Dies löst automatisch die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats aus.
Noch wichtiger ist aber der zweite Aspekt, der die "Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen" regelt. Hier hat die Rechtsprechung in den letzten Jahren eine kontinuierliche Erweiterung des Anwendungsbereichs vorgenommen.
Weite Auslegung des Überwachungsbegriffs
Die moderne Rechtsprechung hat den Begriff der Überwachung erheblich erweitert. Entscheidend ist nicht mehr, ob der Arbeitgeber die technischen Einrichtungen tatsächlich zur Überwachung nutzen will, sondern ob sie potenziell dazu geeignet sind. Diese Entwicklung hat weitreichende Konsequenzen für die Praxis.
Es genügt bereits, wenn Datensätze gespeichert und im Nachhinein einem Nutzer zugeordnet werden können. Praktisch bedeutet dies, dass fast jede IT-Anwendung, die personenbezogene Daten verarbeitet, unter die Mitbestimmung fällt. Selbst einfache Zeiterfassungssysteme in Excel-Tabellen lösen heute Mitbestimmungsrechte aus.
Praktische Auswirkungen für Mitarbeiter-Apps
Moderne Mitarbeiter-Apps verfügen über verschiedene Funktionen, die Mitbestimmungsrechte auslösen können. Nutzerprofile und Anwesenheitsdaten liefern Informationen über Aktivität und Nutzungsverhalten der Beschäftigten. Kommunikationsdaten wie Chat-Verläufe und Nachrichtenaustausch können ebenfalls ausgewertet werden. Bei mobilen Anwendungen kommen häufig noch Standortdaten durch GPS-Tracking hinzu, und viele Apps verfügen über Zeiterfassungsfunktionen für Arbeitszeit- und Pausenerfassung.
Der Verhandlungsprozess: Betriebsvereinbarung als Lösung
Frühe Einbindung als Erfolgsfaktor
Die erfolgreiche Einführung einer Mitarbeiter-App erfordert transparenten Dialog von Anfang an. Best Practices umfassen Informationsgespräche bereits in der Planungsphase, bei denen der Betriebsrat schon bei der Softwareauswahl informiert wird. Gemeinsame Schulungen, bei denen dem Betriebsrat Admin-Rechte gewährt werden, ermöglichen es dem Gremium, die App selbst zu testen und zu bewerten. Offene Kommunikation über Ziele stellt klar, dass die App der Kommunikationsverbesserung dient und nicht der Überwachung.
Inhalte einer umfassenden Betriebsvereinbarung
Eine durchdachte Betriebsvereinbarung sollte grundsätzliche Regelungen zu verschiedenen Aspekten enthalten. Der Zweck und die Ziele der App müssen klar definiert werden, einschließlich der Abgrenzung zu Überwachungsfunktionen und der Beschreibung des Nutzens für Arbeitnehmer.
Die Datenverarbeitung und der Datenschutz erfordern eine detaillierte Auflistung aller verarbeiteten personenbezogenen Daten, klare Zweckbindung der Datenverarbeitung, definierte Speicherdauer und Löschfristen sowie transparente Zugriffsrechte und Berechtigungskonzepte.
Freiwilligkeit und Alternativen müssen eindeutig geregelt werden. Dies umfasst die Klarstellung der freiwilligen Nutzung, alternative Zugriffsmöglichkeiten wie Webbrowser oder Terminals sowie Schutz vor Benachteiligung bei Nicht-Nutzung.
Technische und organisatorische Maßnahmen
Das Sicherheitskonzept der Betriebsvereinbarung sollte technische Sicherheitsmaßnahmen klar definieren. Ende-zu-Ende-Verschlüsselung der Kommunikation, mehrstufige Anmeldeverfahren, rollenbasierte Berechtigungen und nachverfolgbare Systemzugriffe durch Audit-Funktionen sind essentiell.
Überwachungsverbote müssen explizit ausgeschlossen werden. Dazu gehören das Verbot individueller Leistungsmessungen, keine permanente Standortüberwachung, Ausschluss von Verhaltensanalysen und Schutz der Pausenzeiten vor digitaler Erfassung.
Kontroll- und Mitbestimmungsrechte
Die Vereinbarung sollte dem Betriebsrat umfassende Kontrollrechte einräumen. Vollständige Einsicht in alle App-Funktionen durch Systemzugang, regelmäßige statistische Auswertungen über die Nutzung, Ansprechpartner-Rolle für Mitarbeiterbedenken und Mitbestimmung bei App-Updates und neuen Funktionen sind dabei zentral.
Vereinbarung regelmäßiger Überprüfungen sollte jährliche Bewertung der Vereinbarung, Anpassung bei technischen Änderungen und Feedback-Mechanismen für Verbesserungen umfassen.
Waldemar Henschel
Works Council, SaarGummi Group
Aufgaben und Rolle des Betriebsrats hinsichtlich Mitarbeiter-Apps
Kernaufgaben der Interessenvertretung
Der Betriebsrat nimmt als zentrale Interessenvertretung der Arbeitnehmer eine vielschichtige Rolle wahr. Seine wesentlichen Aufgaben umfassen die Überwachung der Gesetzeseinhaltung, insbesondere die Kontrolle der Einhaltung von Datenschutz, Arbeitsgesetzen, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen. Gleichzeitig fungiert er als wichtiger Ansprechpartner für Beschäftigte und übernimmt die Vermittlung bei Konflikten und Meinungsverschiedenheiten.
Als Verhandlungspartner der Geschäftsführung führt der Betriebsrat kontinuierlich Dialog über betriebliche Veränderungen und Arbeitsplatzgestaltung. Eine besondere Bedeutung kommt dabei dem Schutz der Persönlichkeitsrechte zu, wobei der Betriebsrat besondere Aufmerksamkeit für den Schutz vor technischer Überwachung entwickelt hat.
Schutzfunktion bei technischen Neuerungen
Bei der Einführung technischer Systeme wie Mitarbeiter-Apps steht der Schutz der Arbeitnehmer vor unverhältnismäßiger Überwachung im Fokus der Betriebsratsarbeit. Das Gremium soll sicherstellen, dass die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten gewahrt bleiben und keine unverhältnismäßige Leistungs- oder Verhaltenskontrolle erfolgt. Darüber hinaus überwacht der Betriebsrat die Einhaltung von Datenschutzbestimmungen und achtet darauf, dass die Work-Life-Balance der Mitarbeiter nicht beeinträchtigt wird.
Best Practices für die erfolgreiche Einführung einer Mitarbeiter-App für interne Kommunikation
Strategische Vorbereitung
Erfolgreiche App-Einführungen berücksichtigen alle Interessengruppen durch systematisches Stakeholder-Management. Die IT-Abteilung muss durch Aspekte wie Kompatibilität mit bestehenden Systemen, durchdachte Sicherheitskonzepte und Datenschutz sowie zuverlässige Wartung und technischen Support überzeugt werden.
Die Personalabteilung sollte durch Integration in HR-Prozesse, Verbesserungen beim Onboarding sowie positive Auswirkungen auf Mitarbeiterbindung und -zufriedenheit eingebunden werden. Die Geschäftsführung lässt sich durch ROI und Effizienzsteigerungen, Competitive Advantage als Arbeitgeber sowie messbare Kommunikationserfolge gewinnen.
Technische Implementierung
Schrittweise Einführung durch Pilotphase und Testläufe minimiert Risiken erheblich. Der Start mit ausgewählten Testgruppen, vorzugsweise technikaffinen Mitarbeitern, ermöglicht kontinuierliche Feedback-Sammlung und iterative Anpassungen vor dem Vollrollout.
Umfassende Betreuung durch Schulung und Support sichert den langfristigen Erfolg. Multimedia-Tutorials mit Videos, Screenshots und interaktiven Anleitungen, persönliche Schulungen besonders für weniger technikaffine Mitarbeiter, zentrale Help-Desk-Anlaufstelle für technische Fragen und Champions-Programme mit motivierten Nutzern als Multiplikatoren sind dabei erfolgskritisch.
Change Management
Klare und regelmäßige Kommunikation ist entscheidend für den Erfolg einer digitalen Transformation. Vor der Einführung sollte Aufklärung über Vorteile und Funktionen erfolgen, Bedenken und Ängste ausgeräumt und die Freiwilligkeit betont werden.
Während der Einführung sind regelmäßige Updates über den Fortschritt, schnelle Lösung auftretender Probleme und das Teilen positiver Erfolgsgeschichten wichtig. Nach der Einführung gewährleisten kontinuierliche Content-Strategie, Kommunikation neuer Features und Verbesserungen sowie Community-Building den nachhaltigen Erfolg.
Content-Management
Der Erfolg einer Mitarbeiter-App steht und fällt mit relevanten Inhalten von Beginn an. Hochwertige Startinhalte mit wichtigen Unternehmensneuigkeiten, praktischen Informationen für den Arbeitsalltag und interaktiven Elementen wie Umfragen schaffen sofortige Mehrwerte.
Eine langfristige Content-Strategie mit Redaktionsplan für regelmäßige Beiträge, Förderung nutzergenerierter Inhalte und Nutzung verschiedener Medienformate wie Text, Bild und Video sichert die kontinuierliche Attraktivität der Plattform.
Messbare Erfolge sollten durch definierte KPIs verfolgt werden: Nutzungsraten und aktive User, Engagement-Metriken wie Likes, Kommentare und Shares sowie Feedback-Qualität und -Quantität sind dabei zentrale Indikatoren.
Franziska Blumenthal
stellv. GBR-Vorsitzende beim Flip-Kunden REWE
Häufige Bedenken des Betriebsrats bei Mitarbeiter-Apps
Datenschutz und Überwachungsängste
Eine der größten Sorgen des Betriebsrats ist die mögliche Überwachung der Beschäftigten durch technische Systeme. Betriebsräte stellen häufig kritische Fragen dazu, ob Nutzeraktivitäten protokolliert und ausgewertet werden, ob individuelle Leistungsprofile erstellt werden können und welche Statistiken und Reports für das Management verfügbar sind. Diese Befürchtungen sind nicht unbegründet, da moderne Systeme theoretisch umfassende Auswertungsmöglichkeiten bieten.
Die Datenschutzkonformität steht ebenfalls im Mittelpunkt der Bedenken. Die Einhaltung der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes wirft kritische Fragen auf: Welche personenbezogenen Daten werden erfasst und verarbeitet? Wo und wie lange werden die Daten gespeichert? Wer hat Zugriff auf welche Informationen? Wie werden die Daten vor unbefugtem Zugriff geschützt? Diese Fragen müssen umfassend und transparent beantwortet werden.
Freiwilligkeit vs. Verpflichtung
Die BYOD-Problematik (Bring Your Own Device) bringt zusätzliche Komplexität mit sich. Wenn Mitarbeiter ihre privaten Geräte nutzen sollen, entstehen Fragen zur tatsächlichen Freiwilligkeit der Installation und Nutzung der App. Der Betriebsrat prüft kritisch, ob Mitarbeiter auch ohne die App ihre Arbeit vollständig erfüllen können und welche Alternativen für Beschäftigte ohne Smartphone existieren.
Aus arbeitsrechtlicher Sicht achtet der Betriebsrat darauf, dass keine arbeitsrechtlichen Nachteile für Nicht-Nutzer entstehen, die Nutzung außerhalb der Arbeitszeit nicht zur Pflicht wird und eine klare Abgrenzung zwischen Arbeits- und Freizeit gewährleistet ist.
Sicherheitsbedenken
Technische Sicherheitsaspekte umfassen die Verschlüsselung der Datenübertragung, sichere Authentifizierung der Nutzer, Schutz vor Cyberangriffen und Datenlecks sowie durchdachte Backup- und Wiederherstellungskonzepte. Der Betriebsrat verlangt häufig detaillierte Sicherheitskonzepte und regelmäßige Überprüfungen der Schutzmaßnahmen.
Datenschutz und rechtliche Compliance
DSGVO-konforme Umsetzung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten in Mitarbeiter-Apps erfordert eine solide rechtliche Basis. §26 Abs. 1 BDSG regelt die Datenverarbeitung für die Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses, wobei die Erforderlichkeit für betriebliche Zwecke nachweisbar sein muss und eine Interessenabwägung zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen erfolgen muss.
Die Einwilligung der Beschäftigten stellt eine besondere Herausforderung im Beschäftigungsverhältnis dar, da Freiwilligkeit aufgrund des Abhängigkeitsverhältnisses schwer nachweisbar ist. Als Alternative kann eine Betriebsvereinbarung als Rechtsgrundlage dienen.
Datenschutz durch Design
Privacy by Design bedeutet, dass Datenschutzkonzepte von Anfang an mitgedacht werden sollten. Datenminimierung erfordert die Verarbeitung nur erforderlicher Daten, Prüfung welche Daten tatsächlich benötigt werden, Verzicht auf "nice-to-have" Funktionen mit Datenschutzrisiken und regelmäßige Überprüfung der Datenverarbeitung.
Zweckbindung verlangt klare Definition der Verarbeitungszwecke durch Dokumentation aller Verarbeitungszwecke, Verbot der Nutzung für andere Zwecke und regelmäßige Schulungen der Verantwortlichen.
Technische Sicherheitsmaßnahmen
Moderne Sicherheitsstandards durch Verschlüsselung und Zugriffskontrolle müssen implementiert werden. Ende-zu-Ende-Verschlüsselung schützt die Kommunikation vor unbefugtem Zugriff, rollenbasierte Zugriffsrechte minimieren die Zugriffsberechtigung nach dem Need-to-know-Prinzip, mehrstufige Authentifizierung schafft zusätzliche Sicherheitsebenen für sensible Bereiche, und regelmäßige Sicherheitsupdates gewährleisten Aktualisierung der Sicherheitsmaßnahmen.
Audit und Monitoring ermöglichen Überwachung ohne Überwachung der Mitarbeiter durch Systemprotokolle für IT-Sicherheit, regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen und Incident Response Pläne für Sicherheitsvorfälle.
Jerome Bonnaire
Specialist Communication, SaarGummi Group
Branchenspezifische Besonderheiten bei der Einführung von Mitarbeiter-Apps
Produktion und Fertigung
In produktionsnahen Bereichen gelten spezielle Anforderungen aufgrund besonderer Herausforderungen. Die Arbeitsplatzgegebenheiten bringen eingeschränkte Smartphone-Nutzung während der Arbeitszeit mit sich, Hygieneanforderungen in der Lebensmittelindustrie müssen berücksichtigt werden, und Sicherheitsbestimmungen in der Chemie- und Schwerindustrie erfordern angepasste Lösungen.
Praktische Lösungsansätze von Mitarbeiter-Apps für die Produktion umfassen feste Terminals an zentralen Standorten, wasserdichte und schmutzresistente Geräte sowie pause- und schichtbezogene Nutzungszeiten, die den Produktionsablauf nicht stören.
Handel und Gastronomie
Kundenorientierte Branchen haben spezifische Anforderungen, die sich aus Schichtbetrieb und flexiblen Arbeitszeiten ergeben. Komplexe Schichtplanung, kurzfristige Änderungen und Vertretungsregelungen erfordern besonders flexible digitale Lösungen von Mitarbeiter-Apps für Gastronomie.
Der Kundenservice profitiert von Integration von Kundenfeedback-Systemen, aktuellen Produktinformationen und Updates sowie verbesserter Koordination zwischen verschiedenen Standorten.
Gesundheitswesen
Besonders strenge Anforderungen an Datenschutz und Dokumentation prägen das Gesundheitswesen. Compliance und Dokumentation erfordern strikte Trennung von betrieblichen und patientenbezogenen Daten, besondere Verschlüsselungsanforderungen und Audit-Trails für Compliance-Nachweise.
Die Arbeitsorganisation umfasst Dienstplanung unter Berücksichtigung von Qualifikationen, Notfallkommunikation und systematisches Fortbildungsmanagement.
Fazit: Vorteile für alle Beteiligten
Die erfolgreiche Einführung einer Mitarbeiter-App mit dem Betriebsrat erfordert einen ganzheitlichen Ansatz, der technische, rechtliche und organisatorische Aspekte gleichermaßen berücksichtigt. Die wichtigsten Erfolgsfaktoren sind:
Frühzeitige Betriebsratseinbindung: Der Betriebsrat sollte von Anfang an als Partner, nicht als Hindernis betrachtet werden. Transparente Kommunikation über Ziele und Funktionen der App schafft Vertrauen und erleichtert die Verhandlungen über eine Betriebsvereinbarung.
Rechtskonforme Umsetzung: Die Einhaltung von Datenschutzbestimmungen und die Berücksichtigung von Mitbestimmungsrechten sind nicht optional, sondern essentiell für den langfristigen Erfolg. Eine sorgfältig ausgearbeitete Betriebsvereinbarung schafft Rechtssicherheit für alle Beteiligten.
Nutzerorientierte Entwicklung: Der Fokus muss auf dem praktischen Nutzen für die Mitarbeiter liegen. Apps, die echte Arbeitserleichterungen bieten und die Kommunikation verbessern, werden eher akzeptiert als reine "Corporate Communication"-Tools.
Die Vorteile für alle Beteiligten liegen dabei auf der Hand:
Vorteile für das Unternehmen
Mitarbeiter-Apps steigern die operative Effizienz auf verschiedenen Ebenen erheblich. Schnellere Informationsverteilung sorgt dafür, dass wichtige Nachrichten alle Beschäftigten sofort erreichen, während reduzierte Administrationskosten durch digitale Prozesse Zeit und Ressourcen sparen. Verbesserte Entscheidungsfindung wird durch bessere Datenbasis durch Feedback-Funktionen ermöglicht, und flexiblere Arbeitsorganisation entsteht durch mobile Zugriffe, die neue Arbeitsformen ermöglichen.
Als Competitive Advantage helfen die Apps dabei, sich als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren. Moderne Arbeitsplätze sprechen technikaffine Talente an, innovative Kommunikationskultur stärkt das Employer Branding, und das Unternehmen kann sich als zukunftsorientierter Arbeitgeber profilieren.
Vorteile für Mitarbeitende
Mitarbeitende profitieren von erheblich verbesserter Kommunikation durch direktere Kommunikationswege. Echtzeit-Information sorgt dafür, dass keine wichtigen Nachrichten mehr verpasst werden, direkte Kanäle ermöglichen unkomplizierten Austausch zwischen allen Ebenen, standortübergreifende Vernetzung schafft Kontakt zu Kollegen an anderen Standorten, und verbesserte Transparenz bietet mehr Einblick in Unternehmensentscheidungen.
Praktische Arbeitserleichterungen durch verschiedene Funktionen vereinfachen den Alltag deutlich. Mobile Zeiterfassung und Urlaubsanträge, Zugriff auf Schichtpläne und Arbeitspläne, schneller Zugriff auf wichtige Dokumente sowie einfache Kommunikation mit Vorgesetzten schaffen spürbare Verbesserungen im Arbeitsalltag.
Vorteile für den Betriebsrat
Digitale Tools erweitern die Möglichkeiten der Betriebsratsarbeit durch gestärkte Kommunikation erheblich. Ein direkter Draht zur Belegschaft ermöglicht schnelle und zielgerichtete Kommunikation, erhöhte Sichtbarkeit macht Betriebsratsarbeit transparenter und nachvollziehbarer, effiziente Organisation ermöglicht digitale Abstimmungen und Terminplanung, und bessere Feedback-Sammlung erleichtert Meinungsabfragen zu wichtigen Themen.
Moderne Interessenvertretung durch zeitgemäße Arbeitsweisen stärkt die Rolle des Betriebsrats nachhaltig. Anpassung an veränderte Arbeitsformen, Erreichen jüngerer Mitarbeitergruppen und professionellere Außendarstellung sind dabei zentrale Aspekte.

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