Unterstützung beim Anbieterwechsel
Stand: 12.09.2025
Der Kunde ist nach Maßgabe der Ziffer 15 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Flip GmbH berechtigt, auf Verlangen zu einem Datenverarbeitungsdienst desselben Dienstetyps eines anderen zu einem vergleichbaren Anbieter zu wechseln oder alle exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte auf eine IKT-Infrastruktur in eigenen Räumlichkeiten zu übertragen.
Der Anbieter stellt die in dieser Anlage 5 vereinbarten Informationen zu Wechselverfahren, Formaten, Schnittstellen und technischen Beschränkungen bereit. Nach dieser Maßgabe stellt der Anbieter dem Kunden zudem ein Online-Register bereit, das regelmäßig aktualisiert wird. Soweit einschlägige gemeinsame Spezifikationen oder harmonisierte Interoperabilitätsstandards veröffentlicht sind, stellt der Anbieter innerhalb der gesetzlichen Frist Kompatibilität her. Fehlen solche Standards, erfolgt der Export in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format.
Während der Übergangsfrist verpflichtet sich der Anbieter dabei, dem Kunden und von ihm autorisierten Dritten beim Vollzug des Wechsels angemessene Unterstützung zu leisten, mit der gebotenen Sorgfalt zu handeln, um die Kontinuität des Geschäftsbetriebs aufrechtzuerhalten, über bekannte Risiken für die unterbrechungsfreie Erbringung der Funktionen oder Dienste zu unterrichten, die auf den Anbieter zurückgehen, und während des Wechselvollzugs für ein hohes Maß an Sicherheit zu sorgen, insbesondere für die Sicherheit der Daten während ihrer Übertragung und die kontinuierliche Sicherheit der Daten während des Abrufzeitraums. Der Anbieter unterstützt die Exit-Strategie des Kunden und stellt alle hierfür relevanten Informationen bereit. Die Parteien sowie ein benannter Zielanbieter kooperieren in guter Treue, um den Wechsel wirksam und fristgerecht zu ermöglichen und die Kontinuität der Datenverarbeitungsdienste sicherzustellen.
Für die Unterstützungsleistungen nach Ziffer 15 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erhält der Anbieter eine gesonderte Vergütung ( “Wechselentgelt“). Ab dem 12. Januar 2027 werden keine Wechselentgelte erhoben. Vorvertragliche Informationen zu etwaigen Entgelten werden dem Kunden in Anlage 5 sowie im Online-Register bereitgestellt.
Für individuell entwickelte Dienste oder Testumgebungen gelten die Pflichten dieser Ziffer nicht, sofern die Voraussetzungen des Art. 31 Data Act erfüllt sind. Der Anbieter informiert den Kunden vor Vertragsschluss über etwaige Ausnahmen.
Begriffe wie „Datenverarbeitungsdienst“, „Dienstetyp“, „exportierbare Daten“ und „digitale Vermögenswerte“ richten sich nach den Definitionen des Data Act (Verordnung (EU) 2023/2854).
1. Informationen zum Anbieterwechsel
1.1 Exportierbare Daten und digitale Assets
Die folgenden Daten und digitalen Assets können vom Kunden exportiert werden:
Benutzerprofile, Abwesenheitsnotizen und Attribute
Benutzergruppen, Berechtigungen und Attribute
Chat-Verläufe und Metadaten
Kanäle und Metadaten
Beiträge und Metadaten
Post-Lesezeichen
Wissensdatenbankseiten und Metadaten
Kalenderereignisse
Aufgaben und Attribute
Branding-Einstellungen
Flip Flows und Lebenszyklusdaten
Anhänge & Livestream-Aufzeichnungen
Audit-Protokolle
Menükonfiguration
1.2 Ausgeschlossene interne Datenkategorien
Die folgenden internen Datenkategorien sind vom Export ausgeschlossen:
Automatische Übersetzungen
Authentifizierungsdaten, -einstellungen, -sitzungen, -ereignisse und -abläufe
Meta- & Technische Daten (inkl. temporärer Daten): z.B. Nachrichtenwarteschlangen, Systemprotokolle, Traces & Metriken, Backups, Zertifikate, Anwendungsfehlerverfolgung, Technischer Support & Diagnosedaten, E-Mail-Protokolle, Caches, Digitale Analysen, registrierte mobile Geräte, Berichte, Suchindizes
Zwischengespeicherte Integrationsdaten
Mobile App-Konfiguration
Benachrichtigungen
1.3 Formate und Schnittstellen
Verfügbare Verfahren zum Wechseln und Übertragen von Inhalten:
Exportanfragen über Support-Ticket.
Abschluss innerhalb von 14 Kalendertagen
Einmaliger vollständiger Datenexport bereitgestellt
Der Export erfolgt in folgenden Formaten:
CSV: Strukturierte Daten
Delta: Rich-Text-Inhalte (z.B. Post-Texte und Wissensdatenbankseiten)
Originalformate: Anhänge, Bilder, Videos
Verfügbare Schnittstellen:
Support-Ticket
1.4 Technische Einschränkungen
Der Datenexport ist auf die letzten 2 Jahre beschränkt.
1.5 Online-Register
Datenstrukturen und Datenformate sowie relevante Standards und offene Interoperabilitätsspezifikationen sind hierin definiert und z.B. im AVV unter folgendem Link verfügbar: www.getflip.com/legal
1.6 Wechselgebühr
Für Supportleistungen während der Übergangs- und Abrufphase wird gemäß Abschnitt 15 der AGB eine Wechselgebühr angeboten.