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UnterstĂŒtzung beim Anbieterwechsel

Stand: 12.09.2025

Der Kunde ist nach Maßgabe der Ziffer 15 der Allgemeinen GeschĂ€ftsbedingungen der Flip GmbH berechtigt, auf Verlangen zu einem Datenverarbeitungsdienst desselben Dienstetyps eines anderen zu einem vergleichbaren Anbieter zu wechseln oder alle exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte auf eine IKT-Infrastruktur in eigenen RĂ€umlichkeiten zu ĂŒbertragen.

Der Anbieter stellt die in dieser Anlage 5 vereinbarten Informationen zu Wechselverfahren, Formaten, Schnittstellen und technischen BeschrĂ€nkungen bereit. Nach dieser Maßgabe stellt der Anbieter dem Kunden zudem ein Online-Register bereit, das regelmĂ€ĂŸig aktualisiert wird. Soweit einschlĂ€gige gemeinsame Spezifikationen oder harmonisierte InteroperabilitĂ€tsstandards veröffentlicht sind, stellt der Anbieter innerhalb der gesetzlichen Frist KompatibilitĂ€t her. Fehlen solche Standards, erfolgt der Export in einem strukturierten, gĂ€ngigen und maschinenlesbaren Format.

WĂ€hrend der Übergangsfrist verpflichtet sich der Anbieter dabei, dem Kunden und von ihm autorisierten Dritten beim Vollzug des Wechsels angemessene UnterstĂŒtzung zu leisten, mit der gebotenen Sorgfalt zu handeln, um die KontinuitĂ€t des GeschĂ€ftsbetriebs aufrechtzuerhalten, ĂŒber bekannte Risiken fĂŒr die unterbrechungsfreie Erbringung der Funktionen oder Dienste zu unterrichten, die auf den Anbieter zurĂŒckgehen, und wĂ€hrend des Wechselvollzugs fĂŒr ein hohes Maß an Sicherheit zu sorgen, insbesondere fĂŒr die Sicherheit der Daten wĂ€hrend ihrer Übertragung und die kontinuierliche Sicherheit der Daten wĂ€hrend des Abrufzeitraums. Der Anbieter unterstĂŒtzt die Exit-Strategie des Kunden und stellt alle hierfĂŒr relevanten Informationen bereit. Die Parteien sowie ein benannter Zielanbieter kooperieren in guter Treue, um den Wechsel wirksam und fristgerecht zu ermöglichen und die KontinuitĂ€t der Datenverarbeitungsdienste sicherzustellen.

FĂŒr die UnterstĂŒtzungsleistungen nach Ziffer 15 der Allgemeinen GeschĂ€ftsbedingungen erhĂ€lt der Anbieter eine gesonderte VergĂŒtung ( “Wechselentgelt“). Ab dem 12. Januar 2027 werden keine Wechselentgelte erhoben. Vorvertragliche Informationen zu etwaigen Entgelten werden dem Kunden in Anlage 5 sowie im Online-Register bereitgestellt.

FĂŒr individuell entwickelte Dienste oder Testumgebungen gelten die Pflichten dieser Ziffer nicht, sofern die Voraussetzungen des Art. 31 Data Act erfĂŒllt sind. Der Anbieter informiert den Kunden vor Vertragsschluss ĂŒber etwaige Ausnahmen.

Begriffe wie „Datenverarbeitungsdienst“, „Dienstetyp“, „exportierbare Daten“ und „digitale Vermögenswerte“ richten sich nach den Definitionen des Data Act (Verordnung (EU) 2023/2854).

 

1. Informationen zum Anbieterwechsel

1.1 Exportierbare Daten und digitale Assets

Die folgenden Daten und digitalen Assets können vom Kunden exportiert werden:

  • Benutzerprofile, Abwesenheitsnotizen und Attribute

  • Benutzergruppen, Berechtigungen und Attribute

  • Chat-VerlĂ€ufe und Metadaten

  • KanĂ€le und Metadaten

  • BeitrĂ€ge und Metadaten

  • Post-Lesezeichen

  • Wissensdatenbankseiten und Metadaten

  • Kalenderereignisse

  • Aufgaben und Attribute

  • Branding-Einstellungen

  • Flip Flows und Lebenszyklusdaten

  • AnhĂ€nge & Livestream-Aufzeichnungen

  • Audit-Protokolle

  • MenĂŒkonfiguration

1.2 Ausgeschlossene interne Datenkategorien

Die folgenden internen Datenkategorien sind vom Export ausgeschlossen:

  • Automatische Übersetzungen

  • Authentifizierungsdaten, -einstellungen, -sitzungen, -ereignisse und -ablĂ€ufe

  • Meta- & Technische Daten (inkl. temporĂ€rer Daten): z.B. Nachrichtenwarteschlangen, Systemprotokolle, Traces & Metriken, Backups, Zertifikate, Anwendungsfehlerverfolgung, Technischer Support & Diagnosedaten, E-Mail-Protokolle, Caches, Digitale Analysen, registrierte mobile GerĂ€te, Berichte, Suchindizes

  • Zwischengespeicherte Integrationsdaten

  • Mobile App-Konfiguration

  • Benachrichtigungen

1.3 Formate und Schnittstellen

VerfĂŒgbare Verfahren zum Wechseln und Übertragen von Inhalten:

  • Exportanfragen ĂŒber Support-Ticket.

  • Abschluss innerhalb von 14 Kalendertagen

  • Einmaliger vollstĂ€ndiger Datenexport bereitgestellt

  • Der Export erfolgt in folgenden Formaten:

  • CSV: Strukturierte Daten

  • Delta: Rich-Text-Inhalte (z.B. Post-Texte und Wissensdatenbankseiten)

  • Originalformate: AnhĂ€nge, Bilder, Videos

  • VerfĂŒgbare Schnittstellen:

  • Support-Ticket

1.4 Technische EinschrÀnkungen

Der Datenexport ist auf die letzten 2 Jahre beschrÀnkt.

1.5 Online-Register

Datenstrukturen und Datenformate sowie relevante Standards und offene InteroperabilitĂ€tsspezifikationen sind hierin definiert und z.B. im AVV unter folgendem Link verfĂŒgbar: www.getflip.com/legal

1.6 WechselgebĂŒhr

FĂŒr Supportleistungen wĂ€hrend der Übergangs- und Abrufphase wird gemĂ€ĂŸ Abschnitt 15 der AGB eine WechselgebĂŒhr angeboten.

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