UnterstĂŒtzung beim Anbieterwechsel
Stand: 12.09.2025
Der Kunde ist nach MaĂgabe der Ziffer 15 der Allgemeinen GeschĂ€ftsbedingungen der Flip GmbH berechtigt, auf Verlangen zu einem Datenverarbeitungsdienst desselben Dienstetyps eines anderen zu einem vergleichbaren Anbieter zu wechseln oder alle exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte auf eine IKT-Infrastruktur in eigenen RĂ€umlichkeiten zu ĂŒbertragen.
Der Anbieter stellt die in dieser Anlage 5 vereinbarten Informationen zu Wechselverfahren, Formaten, Schnittstellen und technischen BeschrĂ€nkungen bereit. Nach dieser MaĂgabe stellt der Anbieter dem Kunden zudem ein Online-Register bereit, das regelmĂ€Ăig aktualisiert wird. Soweit einschlĂ€gige gemeinsame Spezifikationen oder harmonisierte InteroperabilitĂ€tsstandards veröffentlicht sind, stellt der Anbieter innerhalb der gesetzlichen Frist KompatibilitĂ€t her. Fehlen solche Standards, erfolgt der Export in einem strukturierten, gĂ€ngigen und maschinenlesbaren Format.
WĂ€hrend der Ăbergangsfrist verpflichtet sich der Anbieter dabei, dem Kunden und von ihm autorisierten Dritten beim Vollzug des Wechsels angemessene UnterstĂŒtzung zu leisten, mit der gebotenen Sorgfalt zu handeln, um die KontinuitĂ€t des GeschĂ€ftsbetriebs aufrechtzuerhalten, ĂŒber bekannte Risiken fĂŒr die unterbrechungsfreie Erbringung der Funktionen oder Dienste zu unterrichten, die auf den Anbieter zurĂŒckgehen, und wĂ€hrend des Wechselvollzugs fĂŒr ein hohes MaĂ an Sicherheit zu sorgen, insbesondere fĂŒr die Sicherheit der Daten wĂ€hrend ihrer Ăbertragung und die kontinuierliche Sicherheit der Daten wĂ€hrend des Abrufzeitraums. Der Anbieter unterstĂŒtzt die Exit-Strategie des Kunden und stellt alle hierfĂŒr relevanten Informationen bereit. Die Parteien sowie ein benannter Zielanbieter kooperieren in guter Treue, um den Wechsel wirksam und fristgerecht zu ermöglichen und die KontinuitĂ€t der Datenverarbeitungsdienste sicherzustellen.
FĂŒr die UnterstĂŒtzungsleistungen nach Ziffer 15 der Allgemeinen GeschĂ€ftsbedingungen erhĂ€lt der Anbieter eine gesonderte VergĂŒtung ( âWechselentgeltâ). Ab dem 12. Januar 2027 werden keine Wechselentgelte erhoben. Vorvertragliche Informationen zu etwaigen Entgelten werden dem Kunden in Anlage 5 sowie im Online-Register bereitgestellt.
FĂŒr individuell entwickelte Dienste oder Testumgebungen gelten die Pflichten dieser Ziffer nicht, sofern die Voraussetzungen des Art. 31 Data Act erfĂŒllt sind. Der Anbieter informiert den Kunden vor Vertragsschluss ĂŒber etwaige Ausnahmen.
Begriffe wie âDatenverarbeitungsdienstâ, âDienstetypâ, âexportierbare Datenâ und âdigitale Vermögenswerteâ richten sich nach den Definitionen des Data Act (Verordnung (EU) 2023/2854).
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1. Informationen zum Anbieterwechsel
1.1 Exportierbare Daten und digitale Assets
Die folgenden Daten und digitalen Assets können vom Kunden exportiert werden:
Benutzerprofile, Abwesenheitsnotizen und Attribute
Benutzergruppen, Berechtigungen und Attribute
Chat-VerlÀufe und Metadaten
KanÀle und Metadaten
BeitrÀge und Metadaten
Post-Lesezeichen
Wissensdatenbankseiten und Metadaten
Kalenderereignisse
Aufgaben und Attribute
Branding-Einstellungen
Flip Flows und Lebenszyklusdaten
AnhÀnge & Livestream-Aufzeichnungen
Audit-Protokolle
MenĂŒkonfiguration
1.2 Ausgeschlossene interne Datenkategorien
Die folgenden internen Datenkategorien sind vom Export ausgeschlossen:
Automatische Ăbersetzungen
Authentifizierungsdaten, -einstellungen, -sitzungen, -ereignisse und -ablÀufe
Meta- & Technische Daten (inkl. temporÀrer Daten): z.B. Nachrichtenwarteschlangen, Systemprotokolle, Traces & Metriken, Backups, Zertifikate, Anwendungsfehlerverfolgung, Technischer Support & Diagnosedaten, E-Mail-Protokolle, Caches, Digitale Analysen, registrierte mobile GerÀte, Berichte, Suchindizes
Zwischengespeicherte Integrationsdaten
Mobile App-Konfiguration
Benachrichtigungen
1.3 Formate und Schnittstellen
VerfĂŒgbare Verfahren zum Wechseln und Ăbertragen von Inhalten:
Exportanfragen ĂŒber Support-Ticket.
Abschluss innerhalb von 14 Kalendertagen
Einmaliger vollstÀndiger Datenexport bereitgestellt
Der Export erfolgt in folgenden Formaten:
CSV: Strukturierte Daten
Delta: Rich-Text-Inhalte (z.B. Post-Texte und Wissensdatenbankseiten)
Originalformate: AnhÀnge, Bilder, Videos
VerfĂŒgbare Schnittstellen:
Support-Ticket
1.4 Technische EinschrÀnkungen
Der Datenexport ist auf die letzten 2 Jahre beschrÀnkt.
1.5 Online-Register
Datenstrukturen und Datenformate sowie relevante Standards und offene InteroperabilitĂ€tsspezifikationen sind hierin definiert und z.B. im AVV unter folgendem Link verfĂŒgbar: www.getflip.com/legal
1.6 WechselgebĂŒhr
FĂŒr Supportleistungen wĂ€hrend der Ăbergangs- und Abrufphase wird gemÀà Abschnitt 15 der AGB eine WechselgebĂŒhr angeboten.