Live-Webinar: Di, 04.04.2023, 11–12 Uhr, Zoom

Whistleblower-Gesetz: Pflichten erfüllen, Bußgelder vermeiden

160.000 Unternehmen sind betroffen. Alles, was Sie jetzt wissen müssen

Das Hinweisgeberschutzgesetz tritt voraussichtlich in Q2/2023 in Kraft. Alle Unternehmen ab 50 Mitarbeiter:innen müssen einen Kanal einrichten, in dem Mitarbeiter:innen und anderen Stakeholder sämtliche Missstände melden können – von Belästigung am Arbeitsplatz über verletzte Sorgfaltspflichten bis zur Geldwäsche.

Fehlt ein solcher Kanal, drohen (mehrmalige) Bußgelder in Höhe von 20.000 Euro. Wie Sie die Pflicht zur Kür machen, zeigen Rechtsanwalt Dr. Christian Badura und whistle.law-Geschäftsführer Johannes Jakob.

Kostenfrei dabei sein

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Die Agenda: Was Sie erwartet

Webinar "Hinweisgeberschutzgesetz" mit whistle.law am 4. April 2023

Basiswissen: Was auf Sie zukommt (Dr. Christian Badura)

  • Was ist das Hinweisgeberschutzgesetz (oft als "Whistleblower-Gesetz" bezeichnet)?
  • E-Mails und Briefkästen reichen nicht: Welche rechtlichen Anforderungen Unternehmen erfüllen müssen

Praxiswissen: Wie Sie die Vorgaben meistern (Johannes Jakob)

  • Risiken minimieren: Worauf es jetzt ankommt
  • Sorgenfrei in wenigen Minuten: Wie Sie das Gesetz digital und mit minimalem Aufwand erfüllen

Antworten auf Ihre Fragen

  • Erhalten Sie Live-Antworten von den beiden Experten

Die Speaker: Wer Ihre Fragen beantwortet

Dr. Christian Badura, whistle.law

Dr. Christian Badura

Rechtsanwalt und Partner, BADURA Rechtsanwälte Partnerschaft mbB & Mitgründer der whistle.law GmbH

Johannes Jakob, whistle.law

Johannes Jakob

Geschäftsführer der whistle.law GmbH mit über 20 Jahren Erfahrung und Personalverantwortung in mittelständischen Unternehmen

Logo whistle.law

whistle.law

Die Cloud-Lösung zur Einhaltung des Hinweisgeberschutzgesetzes: Schnell, digital und unkompliziert in jedem Unternehmen implementierbar.

  • Eingerichtet in nur wenigen Minuten
  • 100 % gesetzeskonform
  • Erweiterbar um weitere Meldekanäle wie z.B. Lieferkettenschutzgesetz, ESG & KWG