Live-Webinar: Di, 04.04.2023, 11–12 Uhr, Zoom
Whistleblower-Gesetz: Pflichten erfüllen, Bußgelder vermeiden
160.000 Unternehmen sind betroffen. Alles, was Sie jetzt wissen müssen
Das Hinweisgeberschutzgesetz tritt voraussichtlich in Q2/2023 in Kraft. Alle Unternehmen ab 50 Mitarbeiter:innen müssen einen Kanal einrichten, in dem Mitarbeiter:innen und anderen Stakeholder sämtliche Missstände melden können – von Belästigung am Arbeitsplatz über verletzte Sorgfaltspflichten bis zur Geldwäsche.
Fehlt ein solcher Kanal, drohen (mehrmalige) Bußgelder in Höhe von 20.000 Euro. Wie Sie die Pflicht zur Kür machen, zeigen Rechtsanwalt Dr. Christian Badura und whistle.law-Geschäftsführer Johannes Jakob.
Kostenfrei dabei sein
Die Agenda: Was Sie erwartet
Basiswissen: Was auf Sie zukommt (Dr. Christian Badura)
- Was ist das Hinweisgeberschutzgesetz (oft als "Whistleblower-Gesetz" bezeichnet)?
- E-Mails und Briefkästen reichen nicht: Welche rechtlichen Anforderungen Unternehmen erfüllen müssen
Praxiswissen: Wie Sie die Vorgaben meistern (Johannes Jakob)
- Risiken minimieren: Worauf es jetzt ankommt
- Sorgenfrei in wenigen Minuten: Wie Sie das Gesetz digital und mit minimalem Aufwand erfüllen
Antworten auf Ihre Fragen
- Erhalten Sie Live-Antworten von den beiden Experten