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Whistleblower-Gesetz: Pflichten erfüllen, Bußgelder vermeiden

160.000 Unternehmen sind betroffen. Alles, was Sie jetzt wissen müssen

Das Hinweisgeberschutzgesetz tritt voraussichtlich in Q2/2023 in Kraft. Alle Unternehmen ab 50 Mitarbeiter:innen müssen einen Kanal einrichten, in dem Mitarbeiter:innen und anderen Stakeholder sämtliche Missstände melden können – von Belästigung am Arbeitsplatz über verletzte Sorgfaltspflichten bis zur Geldwäsche.

Fehlt ein solcher Kanal, drohen (mehrmalige) Bußgelder in Höhe von 20.000 Euro. Wie Sie die Pflicht zur Kür machen, zeigen Rechtsanwältin Nathalie Brychcy und whistle.law-Geschäftsführer Johannes Jakob.

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Die Agenda: Was Sie erwartet

Basiswissen: Was auf Sie zukommt (Nathalie Brychcy)

  • Was ist das Hinweisgeberschutzgesetz (oft als "Whistleblower-Gesetz" bezeichnet)?
  • E-Mails und Briefkästen reichen nicht: Welche rechtlichen Anforderungen Unternehmen erfüllen müssen

Praxiswissen: Wie Sie die Vorgaben meistern (Johannes Jakob)

  • Risiken minimieren: Worauf es jetzt ankommt
  • Sorgenfrei in wenigen Minuten: Wie Sie das Gesetz digital und mit minimalem Aufwand erfüllen

Antworten auf Ihre Fragen

  • Erhalten Sie Live-Antworten von den beiden Experten

Die Speaker: Wer Ihre Fragen beantwortet

Nathalie Brychcy, Rechtsanwältin

Nathalie Brychcy

Rechtsanwältin bei BADURA Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

Johannes Jakob, whistle.law

Johannes Jakob

Geschäftsführer der whistle.law GmbH mit über 20 Jahren Erfahrung und Personalverantwortung in mittelständischen Unternehmen

Der Status quo: Warum bestimme Kanäle nicht ausreichen

Die klassischen Kanäle, die Unternehmen verwenden, erfüllen nicht alle Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes. Eine der größten Hürden: Die Nutzer:innen des Kanals müssen vollständig anonym sein können. Lernen Sie eine Lösung kennen, die alle Voraussetzungen erfüllt.

Was Kanäle fürs Whistleblower-Gesetz leisten
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whistle.law

Die Cloud-Lösung zur Einhaltung des Hinweisgeberschutzgesetzes: Schnell, digital und unkompliziert in jedem Unternehmen implementierbar.

  • Eingerichtet in nur wenigen Minuten
  • 100 % gesetzeskonform
  • Erweiterbar um weitere Meldekanäle wie z.B. Lieferkettenschutzgesetz, ESG & KWG